Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beratungs- und Dienstleistungs-Engagements zwischen der Malt Impact Consulting (nachfolgend "Digitalwahl") und ihren Klienten.
1.2 Abweichende Bedingungen des Klienten gelten nur, wenn sie schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote von Digitalwahl sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2.2 Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung eines Auftrags durch den Klienten oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Annahme eines Angebots.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
3.2 Digitalwahl erbringt Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich Strategie, Marke, Demand Generation und Demand Capture für B2B-Unternehmen. Die genaue Ausgestaltung wird im jeweiligen Engagement definiert.
3.3 Digitalwahl ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer zur Erbringung der Leistungen einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Klienten verbleibt bei Digitalwahl.
4. Mitwirkungspflichten des Klienten
4.1 Der Klient stellt Digitalwahl alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
4.2 Der Klient benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungskompetenz.
4.3 Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Klienten entstehen, gehen nicht zulasten von Digitalwahl. Daraus entstehende Mehrkosten können nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.
5. Honorar und Zahlungsbedingungen
5.1 Das Honorar richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Soweit nicht anders vereinbart, gelten Pauschalhonorare oder Stundensätze gemäss Angebot.
5.2 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
5.3 Bei Zahlungsverzug ist Digitalwahl berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Jahr zu berechnen sowie Mahnspesen geltend zu machen.
5.4 Bei Mehrmonatigen Engagements wird das Honorar monatlich im Voraus in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
5.5 Auslagen (Reisekosten, Lizenzen, Werbebudgets, Tools) werden separat in Rechnung gestellt, sofern nicht im Honorar enthalten.
6. Vertraulichkeit
6.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
6.2 Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
6.3 Digitalwahl ist berechtigt, den Klienten als Referenz zu nennen und das Klienten-Logo auf der Digitalwahl-Website und in Marketing-Materialien zu verwenden, sofern der Klient dem nicht ausdrücklich widerspricht.
7. Geistiges Eigentum
7.1 Im Rahmen des Engagements erstellte Konzepte, Strategien und Materialien gehen nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Klienten über, soweit dies vertraglich vereinbart ist.
7.2 Digitalwahl behält das Recht, im Rahmen des Engagements entwickelte Methoden, Frameworks und Werkzeuge weiterhin für andere Klienten einzusetzen.
7.3 Bei Verwendung von Stockmaterial, Software-Lizenzen oder ähnlichen Drittinhalten gelten die jeweiligen Lizenzbestimmungen der Anbieter.
8. Haftung
8.1 Digitalwahl haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8.2 Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert des betreffenden Engagements begrenzt.
8.3 Digitalwahl übernimmt keine Garantie für bestimmte Geschäftsergebnisse, da diese von zahlreichen externen Faktoren abhängen, die ausserhalb des Einflussbereichs von Digitalwahl liegen.
8.4 Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
9. Vertragsdauer und Kündigung
9.1 Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
9.2 Befristete Engagements enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
9.3 Unbefristete Engagements können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine andere Frist vereinbart ist.
9.4 Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Malt Impact Consulting in Neftenbach (Zürich).
10.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Malt Impact Consulting
Inh. Konstantin Malt
Burgstallstrasse 10
8412 Hünikon (Neftenbach)
Stand: April 2026
